1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Allgemeines

Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Anmeldung

Für die Anmeldungen zum Unterricht ist das Anmeldeformular der Musikzwerge zu verwenden. Nach Eingang der Anmeldung erhält jeder Schüler bzw. jede Schülerin eine Rechnung. Ein verbindlicher Unterrichtsvertrag kommt erst mit dem Zugang der Rechnung zustande. Vertragspartner ist die  Isabelle Schuster & Stefanie Beese GbR, Gerstenbreiten 49, 38165 Flechtorf.

3. Mindestteilnehmerzahl

Die Wirksamkeit des Vertrages steht unter dem Vorbehalt, dass die Mindestteilnehmerzahl von 8 Kindern pro Kurs erreicht wird.

In der Krippe gilt: Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages ist, dass die gesamte Krippengruppe teilnimmt.

4. Kursgebühren

Es gelten die Kursgebühren, die auf dem Anmeldebogen aufgeführt sind. Sofern nicht anderes vereinbart, werden die Kursgebühren mit Zugang der Rechnung fällig.

5. Geschwisterkinder

Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung auf die Kursgebühr.

In der Krippe gilt: Keine Ermäßigung für Geschwister auf die Kursgebühr.

6. Verhalten im Unterricht

Von den Schülern und Schülerinnen wird erwartet, dass sie sich korrekt verhalten und die Anordnungen der Lehrkraft befolgen. Die Eltern haben dafür Sorge zu tragen, dass der Unterricht pünktlich und regelmäßig besucht wird. Die Teilnahme von Geschwistern oder anderen Begleitpersonen ist nur in Absprache mit der Lehrkraft erlaubt.

7. Ferien

An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien für allgemein bildende Schulen findet kein Unterricht statt (Ausnahmen siehe 8.). Dies hat keinen Einfluss auf die vereinbarte Unterrichtsgebühr. Es gelten die Schulferien des Landes Niedersachsen.

8. Ausfall des Unterrichts/Krankheit

Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft und Mitschüler eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Die Unterrichtsgebühr bleibt hiervon unberührt. Die Zahlungsverpflichtung besteht auch, wenn der/die Schüler/in aus Gründen, die nicht von den Lehrkräften zu vertreten sind, wie z. B. Krankheit oder Urlaub, am Unterricht nicht teilnimmt. Ein Nachleistungsanspruch des Schülers/der Schülerin gegenüber der Lehrkräfte besteht in diesen Fällen nicht. Bei längerer Erkrankung des Schülers/der Schülerin entfällt die anteilige Unterrichtsgebühr nach Ablauf von 6 Wochen. 

Ist es den Lehrkräften krankheitsbedingt oder aus anderem wichtigen Grund nicht möglich, den Unterricht gemeinsam zu leiten, findet der Unterricht mit nur einer Lehrkraft statt. falls dies nicht möglich ist, wird die ausgefallene Stunde an einem Ersatztermin nachgeholt. Sollte in Ausnahmefällen beides nicht möglich sein, wird die anteilige Unterrichtsgebühr rückvergütet, davon sind Ausfälle durch coronabedingte Maßnahmen ausgenommen.

Kann von Seiten der Kindertagesstätte, aus sonstigen Gründen, an dem vereinbarten Tag kein Unterricht stattfinden, wird die ausgefallene Stunde ebenfalls an einem Ersatztermin nachgeholt.

Ein Ersatztermin kann in allen oben beschriebenen Fällen auch abweichend vom vereinbarten Wochentag sowie in den Schulferien, in denen die Kita geöffnet hat, stattfinden.

9. Laufzeit des Vertrages / Kündigung

Die Laufzeit des Vertrages variiert laut jeweiliger Anmeldung.

In der Krippe Gilt: Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Beginn der Krippenzeit und endet mit Ende der Krippenzeit. 

Der Vertrag kann während der Dauer der Laufzeit nicht gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Umzug, Wechsel der Kindertagesstätte oder dauerhafte Erkrankung, die eine weitere Teilnahme am Kurs unmöglich macht) bleibt bei allen Unterrichtsverträgen unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10. Haftung

Schadensersatzansprüche der Schüler sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Schüler/die Schülerin Ansprüche gegen diese geltend macht. Von dem vorstehenden Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Lehrkräfte beruhen.

11. Datenschutz

Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Planung und Durchführung des Unterrichts gespeichert und verarbeitet. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes werden eingehalten.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(Stand: 02/2024)